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   OVG Niedersachsen, 03.04.2012 - 11 ME 84/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8957
OVG Niedersachsen, 03.04.2012 - 11 ME 84/12 (https://dejure.org/2012,8957)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.04.2012 - 11 ME 84/12 (https://dejure.org/2012,8957)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. April 2012 - 11 ME 84/12 (https://dejure.org/2012,8957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 3 AufenthG; § 82 Abs. 4 S. 1 AufenthG; § 6 EGBGB ; § 2 VwVfG; § 14 VwVfG
    Pflicht zum persönlichen Erscheinen eines Ausländers vor Mitgliedern einer ausländischen Delegation zur Klärung der Identität und Ausstellung eines Passes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zum persönlichen Erscheinen eines Ausländers vor Mitgliedern einer ausländischen Delegation zur Klärung der Identität und Ausstellung eines Passes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zum persönlichen Erscheinen eines Ausländers vor Mitgliedern einer ausländischen Delegation zur Klärung der Identität und Ausstellung eines Passes

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung persönlichen Erscheinens bei mangelnder

    Die zuständige Behörde kann und darf sich im Regelfall durchaus erhoffen, dass es sich der Betroffene in der konkreten Situation anders überlegen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3. April 2012 - 11 ME 84/12 -, juris, Rdnr. 4; Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 113; enger: HessVGH, Beschl v. 16. August 200 - 9 TG 2206/00 -, juris, Rdnr. 7).
  • VG Bayreuth, 02.11.2022 - B 6 K 22.772

    Kosten für die zwangsweise Vorführung vor Auslandsvertretung

    Begrenzt ist die gesetzliche Anordnungsermächtigung nur dadurch, dass von dem Ausländer keine von vorneherein aussichtlosen Versuche oder unverhältnismäßige Maßnahmen verlangt werden dürfen (NdsOVG, B.v. 3.4.2012 - 11 ME 84/12 - BeckRS 2012, 49263).
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